Agb
Abschluss des Vertrages
Der Vertrag mit dem Gast ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und die Buchung schriftlich bestätigt ist, oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist – sobald das Zimmer bereit gestellt wird.
An- und Abreise
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Bezug des Zimmers nicht vor 11.00 Uhr am Anreisetag möglich. Die Rückgabe hat bis 11.00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr dies dem Beherbergungsbetrieb am Vortag der Abreise bis spätestens 18 Uhr mitzuteilen. Bei einer Abreise bis 18 Uhr ist der halbe, nach 18 Uhr der volle Preis für das Zimmer zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 20 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Ist der Gast nicht bis 20 Uhr angereist kann der Beherbergungsbetrieb über das Zimmer verfügen.
Preise und Zahlungsmodalitäten
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung. Die hierfür vereinbarten Preise sind Inklusivpreise mit Frühstück. Ein Zimmerservice in dem Zimmern erfolgt nicht. Für die Reservierung kann der Beherbergungsbetrieb eine Vorauszahlung, in Höhe des Preises der angemieteten Zimmers für eine Übernachtung verlangen. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Reservierungsbestätigung auf dem Konto des Beherbergungsbetriebes ein, ist dieser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der vereinbarte Preis sowie eine Vergütung für eventuelle Zusatzleistungen, ist am Tag der Abreise fällig. Als Zahlungsmittel werden ausschließlich Euros (€) in bar oder in Form der EC-Karte akzeptiert.
Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übern. mit Frühstück. bei Nichtanreise / Nichterscheinen oder vor 1 Tag im Hotel
Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weisen die gemieteten Räumlichkeiten einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertrags- gemäßen Leistungen zu.
Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, so weit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht oder der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche aus dem Beherbergungsvertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Mündliche Abreden werden erst wirksam wenn der Beherbergungsbetrieb diese schriftlich bestätigt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Wirksamen und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragspartner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung gewollt haben.